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Aufnahmeverfahren – Einschulung

 

Klassenstärke der 1. Klasse: 24 Kinder

 

  1. Schulpflichtige Kinder, die bei Einschulung in die 1. Klasse noch ein Geschwisterkind an der Schule haben.
  2. Entscheid durch Schulweglänge (Alle schulpflichtigen Grönwohlder Kinder müssen aufgenommen werden.)

 

Wenn durch eines der vorrangig zu berücksichtigenden Aufnahmekriterien nicht alle Plätze besetzt wurden, werden die verbliebenen Plätze im jeweils nachrangigen Aufnahmekriterium ausgewählt. Sollten im Laufe des Verfahrens innerhalb eines Aufnahmekriteriums mehr aufzunehmende Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, als es Plätze gibt, entscheidet das Los unter diesen. Sind nach der Vergabe aller vorrangig zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler noch nicht alle Plätze besetzt worden, wird durch das Los unter allen bislang nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler entschieden.

Losentscheid: Die Verantwortung für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens liegt beim Schulleiter. Bei allen Losentscheidungen fällt jeweils denjenigen Schülerinnen und Schülern ein Platz zu, deren Namen aus der jeweiligen Gesamtheit der Lose gezogen werden. Befinden sich unter den auszulosenden Kindern Geschwister (z.B. Zwillinge) und wird ein Geschwisterkind gezogen, findet Punkt 2 (Aufnahmekriterium „Geschwisterkinder“) Anwendung. Sollte dies bei Punkt 4 (Aufnahmekriterium „Losentscheid“) genau beim letzten Los der Fall sein, kann das Geschwisterkind innerhalb der festgelegten Kapazität nicht aufgenommen werden. Zur Vermeidung besonderer Härten und im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Kindern, die durch das Aufnahmekriterium „Geschwisterkinder“ aufgenommen wurden, wird die Schule in diesem Fall die Zuweisung des betreffenden Geschwisterkindes aus besonderem Grund bei der Schulaufsicht beantragen.